Nachhaltigkeitsversprechen reichen nicht mehr aus, wenn Belege fehlen. Wer heute Kunststofffolien beschafft, ob für Palettenverpackung, Schrumpffolie oder Schutzhüllen, bekommt von Lieferanten zunehmend Begriffe wie „recyclingfähig” oder „PCR-Anteil” präsentiert. Doch was steckt wirklich dahinter? Die RecyClass-Zertifizierung ist das Instrument, das solche Behauptungen prüfbar und vergleichbar macht.
ZTS UNIPLAST nutzt dieses System, um nachzuweisen, dass Polyethylenfolien einen deklarierten und chargenbasiert rückverfolgbaren Rezyklatanteil enthalten, nicht als Marketingaussage, sondern als dokumentierten Nachweis. Dieser Artikel erklärt, welche Zertifikate das RecyClass-System umfasst, welches für Ihren Anwendungsfall zutrifft, wie der Prozess abläuft und welche Kreislaufaussagen ein Zertifikat rechtssicher erlaubt.
Warum die RecyClass-Zertifizierung für Folienlieferanten zum Qualitätsmerkmal wird
Der regulatorische Druck auf europäische Beschaffungsteams hat spürbar zugenommen. Die EU-Verpackungsverordnung, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und wachsende ESG-Reporting-Anforderungen verlangen konkrete, nachprüfbare Nachweise für Umweltaussagen. In diesem Umfeld entwickelt sich die RecyClass-Zertifizierung beobachtbar von einem freiwilligen Gütezeichen zu einem Qualitätsmerkmal, das viele Ausschreibungen und Lieferantenqualifikationen in Deutschland und Europa voraussetzen.
Hinzu kommt der Druck durch die EU Green Claims Directive: Allgemeine Umweltaussagen ohne belegbaren Zertifikatsbezug gelten in Deutschland und der EU zunehmend als irreführend. Vergabeverfahren fordern konkrete Zertifikatsnummern, belegte Rezyklatanteile und Nachhaltigkeitsdokumentation. Folienhersteller und -lieferanten, die diese Unterlagen nicht vorlegen können, scheiden aus dem Bieterkreis aus.
Der Unterschied zwischen recyclingfähig und tatsächlich recycelt
Ein fundamentaler Irrtum taucht in Beschaffungsgesprächen immer wieder auf: Eine Folie kann aus einer theoretisch recyclingfähigen Polymerklasse bestehen und im Praxisrecycling trotzdem nicht verarbeitet werden. Umgekehrt beweist ein Zertifikat zur Recyclingfähigkeit nicht, dass das Produkt recycelten Kunststoff enthält. Diese Unterscheidung zwischen den Zertifikatstypen ist keine Formalität, sie ist Voraussetzung für korrekte Aussagen in Vergabeverfahren, ESG-Berichten und der Produktkommunikation.
Welche RecyClass-Zertifikate es gibt und welches für Sie relevant ist
Das RecyClass-System umfasst sechs Bewertungs- und Zertifizierungstypen. Sie beantworten unterschiedliche Fragen und betreffen unterschiedliche Akteure in der Lieferkette. Für Folienkäufer sind vor allem drei davon direkt relevant.
Zertifikat zur Recyclingfähigkeit und Designbewertung: Was sie über die fertige Folie aussagen
Das Zertifikat zur Recyclingfähigkeit (Recyclability Certificate) quantifiziert, welcher Anteil einer fertig produzierten Verpackung in einer bestimmten Region tatsächlich recycelt werden kann. Das Designzertifikat (Design for Recycling Certificate) bewertet das Verpackungsdesign qualitativ nach den Klassen A bis C. Beide beziehen sich auf die fertige Verpackung, nicht auf Halbzeuge oder Rohstoffe. Für Folienkäufer sind sie relevant, wenn geprüft werden soll, ob eine Verpackungslösung recyclinggerecht gestaltet ist.
Nachweis des Rezyklatanteils: das Rückverfolgbarkeitszertifikat für recycelten Kunststoff
Das Rückverfolgbarkeitszertifikat für recycelten Kunststoff (Recycled Plastics Traceability Certificate) richtet sich an Hersteller, die Rezyklat in Produkten einsetzen. Es bestätigt die Rückverfolgbarkeit des Rezyklats und den bilanziell nachgewiesenen Anteil im fertigen Produkt, beispielsweise 60 Prozent PCR-Gehalt in einer Stretchhaubenfolie. Der Rohstofflieferant muss dabei selbst über eine anerkannte Recyclingprozess-Zertifizierung oder eine EN-15343-Zertifizierung verfügen. Für Beschaffungsteams, die PCR-Folien einkaufen, ist dieses Zertifikat das zentrale Dokument. Es beantwortet nicht, ob eine Folie recycelbar ist, sondern ob der angegebene Rezyklatanteil nachweislich enthalten und rückverfolgbar ist.
Kompatibilitätsbescheinigung und Recyclingprozess-Zertifizierung: wann diese greifen
Die Kompatibilitätsbescheinigung (Letter of Compatibility) bewertet Halbfertigprodukte oder Verpackungskomponenten in der Designphase auf ihre Verträglichkeit mit einem bestimmten Recyclingstrom, qualitativ und ohne die formale Zertifizierung der fertigen Verpackung zu ersetzen. Die Recyclingprozess-Zertifizierung (Recycling Process Certification) betrifft Recyclingbetriebe selbst: Sie belegt, dass ein Recycler nach anerkannten Standards arbeitet und rückverfolgbare, qualitätskontrollierte Rezyklate liefert. Für Folienhersteller ist dieses Zertifikat mittelbar relevant, weil es Voraussetzung für das Rückverfolgbarkeitszertifikat ihrer Rohstofflieferanten ist.
So läuft eine RecyClass-Zertifizierung in der Praxis ab
Der Ablauf für ein Zertifikat zur Recyclingfähigkeit folgt einem klar definierten Schema. Wer ihn kennt, kann sich gezielt vorbereiten und unnötige Verzögerungen vermeiden.
Die wichtigsten Schritte von der Selbstbewertung bis zum Zertifikat
Der erste Schritt ist eine kostenlose Selbstbewertung im RecyClass-Online-Tool. Das Ergebnis liefert eine erste Orientierung, kein verbindliches Auditergebnis. Danach wählt der Antragsteller eine anerkannte Zertifizierungsstelle, reicht Antrag und Vertraulichkeitsvereinbarung ein und übermittelt die technischen Unterlagen. Nach Dokumentenprüfung und Audit erstellt die Zertifizierungsstelle einen Berichtsentwurf; der Antragsteller kann Stellung nehmen. Nach einer unabhängigen internen Prüfung wird das Zertifikat ausgestellt. Es ist drei Jahre gültig; das Rückverfolgbarkeitszertifikat für recycelten Kunststoff wird jährlich erneuert.
Welche Unterlagen und Muster Sie vorbereiten müssen
Für ein Zertifikat zur Recyclingfähigkeit sind vor allem folgende Dokumente erforderlich:
- vollständiges Produktdatenblatt mit Schichtaufbau und Materialzusammensetzung
- Angaben zu Additiven, Klebstoffen, Druckfarben, Etiketten und Verschlüssen
- mindestens zehn repräsentative Verpackungsmuster
- Produktionsaufzeichnungen (bei Recyclingprozess-Zertifizierung: zwölf Monate, bei vorläufiger Zertifizierung: drei Monate)
- Massenbilanz- und Mengenführungsnachweise für das Rückverfolgbarkeitszertifikat
Typische Zeitrahmen und was den Ablauf verzögern kann
Der Entwurf des Auditberichts muss spätestens vier Wochen nach dem Auditdatum vorliegen. Der Antragsteller hat zwei Wochen Zeit für seine Stellungnahme. Das finale Zertifikat wird spätestens acht Wochen nach korrekter Einreichung des Produktdatenblatts ausgestellt. Typische Ursachen für Verzögerungen sind unvollständige Unterlagen, erforderliche Labor- oder Sortiertests sowie eine hohe Zahl an Produktvarianten. Wer seine Dokumentation vollständig und strukturiert vorbereitet, spart erheblich Zeit.
Anerkannte Zertifizierungsstellen: wie Sie die richtige finden und kontaktieren
RecyClass führt für jedes Schema separate Listen anerkannter Zertifizierungsstellen. Für bestimmte Schemata, insbesondere die Recyclingprozess-Zertifizierung, müssen diese nach ISO/IEC 17065 akkreditiert sein. Geltungsbereich und geografische Zuständigkeit variieren je nach Zertifizierungstyp erheblich: Bei der Recyclingfähigkeitsprüfung ist die zertifizierte Region der entscheidende Auswahlfilter.
Anerkannte Stellen nach Zertifizierungsschema auswählen
Für Deutschland relevante Anlaufstellen sind unter anderem die cyclos-HTP GmbH in Osnabrück. Sie deckt mehrere RecyClass-Schemata ab und fungiert für das Sortierungsprozess-Schema selbst als Zertifizierungsstelle. Für die Recyclingprozess-Zertifizierung und das Rückverfolgbarkeitszertifikat stehen unter anderem Kiwa und CycleProof zur Verfügung. Wer keine passende Stelle findet, kann sich direkt an RecyClass wenden: [email protected], Telefon +32 2 786 39 08.
Was Sie bei der ersten Kontaktaufnahme klären sollten
Klären Sie beim ersten Gespräch mit einer Zertifizierungsstelle folgende Punkte: gewünschtes Schema und geografischer Geltungsbereich, Produkttyp und Anzahl der Varianten, voraussichtliche Dokumentenverfügbarkeit, benötigte Labortests sowie grobe Zeitplanung und Kostenrahmen. Je klarer diese Angaben sind, desto präziser fällt das Angebot aus.
Kreislauf-Claims: was Ihr Zertifikat erlaubt und was nicht
Ein Zertifikat ist kein Freifahrtschein für beliebige Recyclingaussagen. RecyClass erlaubt Kreislauf-Claims ausschließlich für das konkret zertifizierte Objekt, den zertifizierten Geltungsbereich und den jeweiligen Zertifikatstyp. Wer diese Grenzen überschreitet, riskiert rechtliche Konsequenzen im Rahmen der Green Claims Directive.
Zulässige Formulierungen für verschiedene Zertifikatstypen
Für das Zertifikat zur Recyclingfähigkeit lautet eine zulässige Formulierung: „Diese Verpackung ist in [Region] zu [x] % recycelbar, gemäß RecyClass-Zertifikat [Nummer].” Für das Rückverfolgbarkeitszertifikat: „Enthält 60 % recycelten Kunststoff, rückverfolgbar nach RecyClass.” Dabei gelten klare Grundregeln: Der Claim bezieht sich ausschließlich auf das zertifizierte Objekt, nennt die Region, wenn relevant, verwendet exakte Prozentwerte und kennzeichnet bilanziell zugeordnete Mengen als solche. Eine Übertragung auf nicht zertifizierte Produkte ist unzulässig.
So prüfen Sie die Gültigkeit eines Lieferantenzertifikats
Eine PDF-Kopie allein reicht nicht aus. Die Gültigkeitsprüfung sollte folgende Schritte umfassen:
- Zertifikatsnummer und Inhaber im RecyClass-Verzeichnis abgleichen
- Gültigkeitszeitraum und aktuellen Status prüfen
- Geltungsbereich mit dem angebotenen Produkt vergleichen (Rechtsträger, Produkttyp, Material, Region, Rezyklatanteil)
- Zertifizierungsstelle auf ihre Akkreditierung nach ISO/IEC 17065 prüfen
Haben sich Rezeptur oder Schichtaufbau seit der Ausstellung geändert, muss der Zertifikatsinhaber schriftlich bestätigen, dass das konkrete Produkt noch im Geltungsbereich liegt.
PCR-Folien mit RecyClass-Zertifikat direkt vom Hersteller beziehen
Das Verständnis dieses Zertifizierungssystems ist die eine Seite. Die andere ist die praktische Frage: Wo finden Sie einen Lieferanten, der diese Anforderungen lückenlos erfüllt, ohne Umwege über Zwischenhändler?
Deklarierter Rezyklatanteil mit chargenbasierter Materialrückverfolgbarkeit
ZTS UNIPLAST produziert Polyethylenfolien mit einem deklarierten PCR-Anteil, gestützt auf RecyClass-Zertifizierung als Nachweis für den ausgewiesenen Rezyklatgehalt und chargenbasierte Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe. Das Qualitäts- und Umweltmanagementsystem ist durch ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001 zertifiziert. Stretchhaubenfolien und Schrumpffolien mit PCR-Anteil für verschiedene Industrieanwendungen werden im polnischen Werk in Sacin gefertigt, mit direktem Lieferzugang für deutsche und europäische Abnehmer innerhalb der EU.
Was das für Ihre Beschaffungsentscheidung bedeutet
Ein zertifizierter Direktbezug vom Hersteller vermeidet Zwischenhändler, sichert den Rezyklatnachweis für das ESG-Reporting und ermöglicht rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation. Die Folien sind auf automatisierte Palettierungsanlagen ausgelegt und kompatibel mit gängigen Stretchhauben-Maschinen. Anfragen für Spezifikationen, Muster oder Angebote beantwortet das Team von ZTS UNIPLAST werktags zeitnah.
Fazit: das richtige Zertifikat für die richtige Aussage
Die RecyClass-Zertifizierung ist kein einheitliches Label, sondern ein differenziertes System aus mehreren Typen, die unterschiedliche Fragen beantworten. Für Folienkäufer ist die Unterscheidung zwischen der Prüfung der Recyclingfähigkeit und dem Nachweis des tatsächlichen Rezyklatanteils über das Rückverfolgbarkeitszertifikat entscheidend. Wer diese Unterscheidung nicht trifft, formuliert entweder zu schwache oder zu weitgehende Aussagen, beides birgt Risiken in Vergabeverfahren und der öffentlichen Kommunikation.
Wer saubere Kreislaufaussagen in ESG-Berichten oder Ausschreibungen verwenden will, braucht das richtige Zertifikat, korrekte Formulierungen und einen Lieferanten, der diesen Nachweis lückenlos erbringt. Die RecyClass-Zertifizierung schafft genau diese Grundlage, wenn sie richtig eingesetzt wird.